Steuerklasse alleinerziehend
Die günstigste Steuerklasse als alleinerziehend ist definitiv die Steuerklasse 2.
Eine andere Steuerklasse als alleinerziehend wäre im Überblick entweder die 1,2,3,5, oder (das ungünstigste) die 6.
Meist ist es die 1, oder Klasse 2. Steuerklasse 1 ist angebracht, wenn das Kind im selben Haushalt lebt, aber kein Kindergeld mehr als Elternteil bezogen wird, also sobald das Kind 18 Jahre alt ist, oder wenn noch eine weitere erwachsene Person im Haushalt lebt.
Steuerklasse 2, und das ist wie erwähnt die günstigste für alleinerziehende, habt Ihr, wenn ein oder mehrere minderjährige Kinder mit Euch alleine im Haushalt leben. Die 2 habt ihr auch dann noch, wenn das Kind volljährig wird, aber durch seine Ausbildung, also ohne Einkommen, noch Anspruch auf Kindergeld für Euch besteht. Diese Steuerklasse ist ideal für Angestellte, sowie für Selbständige.
Fast alle die das alleinige Sorgerecht haben bekommen die Nr. 2 als Steuerklasse alleinerziehend. Der große Vorteil hier ist der Alleinerziehendenentlastungsbetrag von 1.308€/Jahr pro Kind. Andere Steuerliche Vergünstigungen werden dadurch nicht beeinträchtigt. Der Gesetzgeber will der finanziellen Knappheit Alleinerziehender dadurch etwas entgegenwirken.
Bei getrennt lebenden, oder verwitweten, gelten die Steuerklassen 3 und 5.
Ich rate Euch allen, egal welche Steuerklasse greift, Euch zusätzlich über Steuerentlastungen, die im Einkommenssteuergesetz geregelt sind, zu informieren. Ich habe Euch dazu eine Seite rausgesucht, die Ihr dies bzgl. mal studieren könnt.
Ich setze Euch wieder einen Link am Ende des Artikels. Es sind immer kindbezogene Steuerentlastungen, daher kann ich das hier nicht verallgemeinern. Die Steuerklasse als alleinerziehend ändert sich natürlich, wenn Du heiratest. Die Freibeträge fallen nicht weg, werden aber der jeweiligen Klasse angepasst. Verringern sich also. Aber das ist ja wohl egal, wenn Du wieder glücklich liiert und mit gemeinsamen und besserem Finanzhaushalt durch Deinen Alltag schreitest
Steuerklasse alleinerziehend
Jetzt kann es Dir aber so wie vielen anderen gehen, dass Du Dir denkst „Ich brauche unbedingt mehr Geld!“ und Dir einen 2. oder sogar 3. Job zulegen willst.
Da musst Du allerdings seeehr aufpassen, dass Du mit den anderen Jobs nicht zu viel verdienst, weil Du sonst in die Steuerklasse 6 gepackt wirst, und da arbeitest Du zwar mehr, hast aber durch Steuerabgaben am Ende weniger.
Ruf bei Deinem Finanzamt an und erkundige Dich bzgl. Deiner individuellen Situation, bevor Du eine richtig Gute Steuerklasse unnötig verlierst.
Achtung! Dein Kinderfreibetrag fällt ebenfalls komplett weg, sobald Du in Klasse 6 gerutscht bist! Auch Grundfreibeträge und alle anderen Freibeträge! Also vorher genau beim Finanzamt bzgl. zusätzlichen Einnahmen informieren!
Der versprochene Steuerlink zu „Steuerklasse alleinerziehend“ hier: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/freibetrag-fr-Alleinerziehende.html